Dustlesservice Hamburg Berlin

Entlastungsbetrag und was Sie darüber wissen sollten

Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI

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Seit nunmehr über 2 Jahren arbeiten wir daran, eine Zulassung, nach § 45 b SGB XI, bei den Kreis– oder Stadtverwaltungen, für die Pflegekassen zu bekommen, endlich stehen wir kurz davor, diese genehmigt zu bekommen. Mit Hilfe dieser Genehmigung, können wir Ihnen den bürokratischen Aufwand, der haushaltsnahen Dienste, abnehmen und direkt mit den Pflegekassen, über den Entlastungbetrag in Höhe von 125,00 €, abrechnen.

Was das für Sie bedeutet?

Sie haben mindestens eine Pflegestufe 1, dann haben Sie ein Anrecht darauf, den sogenannten Entlastungsbetrag zu beantragen. Jedoch wissen viele pflegeberechtigte Personen nicht, dass die Pflegeversicherung, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse für zugelassene Haushaltshilfen erlaubt. Wir die DustlessHaushaltshilfe GmbH & Co KG, möchten Ihnen Ihr Leben erleichtern und die Formalitäten für Sie übernehmen, so dass Sie sich nicht damit herumärgern müssen.

Wie Sie den Entlastungsbetrag beantragen

Mit einer Pflegestufe von 1 – 5 können Sie, eine zugelassene Haushaltshilfe engagieren und deren Leistung der Pflegekasse in Rechnung stellen. Um die Kosten rückerstattet zu bekommen müssen Sie eine Rechnung des Dienstleisters, sowie eine Quittung und einen Formlosen Antrag, mit der bitte auf Kostenübernahme, an Ihre Krankenkasse senden. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, eine sogenannte Abtretungserklärung zu unterschreiben, dies würde bedeuten, dass wir uns mit den Pflegekassen in Verbindung setzen dürfen um direkt mit diesen die Rechnungsmodalitäten zu klären, dadurch müssen Sie nicht in Vorkasse gehen und auf die Rückerstattung warten, auch Kostenerstattungsprinzip genannt. Normalerweise sind Leistungen nach § 45b SGB XI abgedeckt, die zur Bewältigung und Gestaltung, des Alltags, von pflegebedürftigen
Menschen, dienen, die eine Pflegestufe von 1 – 5 haben. Bei den Pflegekassen, gelten solche haushaltsnahen Dienste auch als niederschwellige Betreuungsangebote.

Qualifizierte Haushaltshilfen

Unsere Mitarbeiter*Innen werden regelmäßig von unserer Geschäftsführerin, Frau Muneewan Witt, geschult, die gelernte Hauswirtschafterin, nach § 45.2 BBIG , ist. Somit wird dafür gesorgt, dass wir Ihnen den besten und aktuellsten Service bieten können. Unser Unternehmen bietet qualifizierte Haushaltshilfen mit Herz. Uns ist wichtig, dass unsere Mitarbeiter gerne und mit Freude zur Arbeit kommen und sich diese Hingabe und Leidenschaft auch, auf deren Tätigkeiten, überträgt. Wir sagen nicht, dass wir perfekt sind. Wer ist das schon? Uns ist wichtig wie man mit möglichen Reklamationen und Mängeln umgeht, sich dem Kunden und Mitarbeitern gegenüber verhält und das im friedlichen, zur Zufriedenheit aller, klärt.

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