Nach dem Brand, sobald Sie Ihr Leib und Leben in Sicherheit gebracht haben, muss der Eigentümer, Vermieter, die Versicherung etc. informiert werden, damit ein Gutachter den Sachschaden begutachten und die entstandenen Schäden aufnehmen kann. Dabei sollten Sie bitte beachten den Gebäudeschaden zu trennen in Hausrat, Haftpflicht und Gebäudeversicherung. Sie als geschädigte Personen, sollten auf alle Fälle den Selbstschutz nicht vergessen und Schadensminimierung veranlassen. Die sogenannte Ersthilfe am Objekt, was bedeuten kann, dass ein Dach abgedeckt werden muss, um den Schaden durch Wettereinflüsse nicht unnötig zu vergrößern und die Gebäudeteile nicht unkontrolliert herumfliegen zu lassen, damit Passanten, andere Gebäude oder in der Nähe abgestellte Fahrzeuge nicht beschädigt werden. Sie können schon Kleidungsstücke sortieren und Reinigungsversuche starten durch Wäschereien die Qualifiziert sind. Ebenso sollten Sie persönliche Gegenstände, Ausweise, Geburt,-Heiratsurkunden und Ihren persönlichen Ordner sicherstellen. Brandsanierer sind nicht zimperlich und müssen die Kosten so gering wie möglich halten für die Versicherungen, wenn es los geht, geht es los. Nach Möglichkeit das Objekt absichern, durch einen Bauzaun oder ähnliches. Dieses können Sie alles selbst veranlassen und wird dann in der Regel von der Versicherung übernommen, wenn die Kosten Orts- und marktüblich abgerechnet werden. Achten Sie darauf, dass Sie keine Betrüger oder im Allgemeinen üblich als bezeichnete Abzockfirmen in die Hände spielen. Auch Sie können Ihren Einsatz mit einem Stundenverrechnungssatz abrechnen, es gilt allerdings die Devise immer fair bleiben! Ein nützlicher Link für Eigenleistung bei Versicherungen https://www.experto.de/praxistipps/wie-sind-bei-der-gebaeudeversicherung-eigenleistungen-abzurechnen.html